Technische Regeln 2.3 Technische Richtlinien und Merkblätter TRLV TRAV TRPV ift Richtlinie Technische Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen Technische Regeln für die Verwendung absturzsichernder Verglasung Technische Regeln für die Verwendung von punktgehaltenen Verglasungen Tabelle zur Ermittlung der Beanspruchungsgruppen zur Verglasung von Fenstern sowie Erläuterungen zu dieser Tabelle (Rosenheimer Tabellen) Sonnenschutzsysteme integriert im SZR von Mehrscheiben-Isolierglas BF-Merkblatt 002 Richtlinie zum Umgang mit Mehrscheiben Isolierglas UNIGLAS ® IdG Technische Richtlinien TR 1: TR 3: TR 7: TR 8: TR 9: TR 10: TR 11: TR 14: 003 Leitfaden zur Verwendung von Dreifach- Wärmedämmglas 005 Verarbeitungsrichtlinien Sonnenschutzsysteme im Scheibenzwischenraum 006 Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für das Bauwesen Materialverträglichkeit rund um das Isolierglas 007 Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Systemen im SZR 008 Einbauempfehlungen für integrierte Systeme im SZR 010 ESG-H 013 VSG 015 Beurteilung der visuellen Qualität von emaillierten Gläsern 016 Beurteilung von Sprossen im SZR Beurteilung der visuellen Qualität von sandgestrahlten Gläsern Merkblatt Glasreinigung Dichtstoffe für Verglasungen und Anschlussgugen Klotzung von Verglasungseinheiten Verglasung mit Profilbauglas Leitfaden zur Planung und Ausführung der Montage Verkehrssicherheit mit Glas Visuelle Prüf- und Bewertungsgrundsätze Fachliche Begriffe Glaserhandwerk Spiegel-Handhabung und Montage Einteilung der Glaserzeugnisse ETAG 002 ETAG 003 GUV-SR 2001 GUV-SR 2002 GUV-R1 / 111 GUV-I 56 GUV SI 8027 VdS 2163 VdS 2270 VdS 3029 VDI 2078 VDI 2719 Leitlinie für die europäische technische Zulassung für geklebte Glaskonstruktionen Leitlinie für die europäische Zulassung für geklebte Glaskonstruktionen Richtlinien für Schulen Richtlinien für Kindergärten Sicherheitsregeln für Bäder (Schwimmbäder) Treppen Mehr Sicherheit bei Glasbruch Einbruchhemmende Verglasungen Anforderungen an Alarmgläser Richtlinien für Einbruch-Meldeanlagen Errechnung der Kühllast, Ermittlung des b-Fakors Schalldämmung von Fenstern 2.3.1 Ergänzende Regelwerke GS-BAU-18 GUV-SR 2001 GUV-SR 2002 GUV-R1 / 111 GUV-I 56 GUV SI 8027 ONR 22000 ONR 41010 VdS 2163 VdS 2270 VdS 3029 VDI 2078 VDI 2719 Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung der bedingten Betretbarkeit oder Durchsturzsicherheit von Bauteilen bei Bau- oder Instandhaltungsarbeiten Richtlinien für Schulen Richtlinien für Kindergärten Sicherheitsregeln für Bäder (Schwimmbäder) Treppen Mehr Sicherheit bei Glasbruch Gebäude mit besonderen brandschutztechnischen Anforderungen (Hochhäuser) Präsentation von Kunstgegenständen in Vitrinen Einbruchhemmende Verglasungen Anforderungen an Alarmgläser Richtlinien für Einbruch-Meldeanlagen Errechnung der Kühllast, Ermittlung des b-Faktors Schalldämmung von Fenstern Abkürzungen: BF Bundesverband Flachglas e.V. DIN Deutsches Institut für Normung EN Europäische Norm ETAG European Technical Approval Guideline GUV Gemeinde-Unfall-Versicherung IdG Institut des Glaserhandwerks für Verglasungstechnik und Fensterbau, Hadamar ift Institut für Fenstertechnik e.V.,Rosenheim SO Internationale Standard Organisation VDI Verein Deutscher Ingenieure VdS Verband der Sachversicherer, Schadenverhütung GmbH VOB Verdingungsordnung für Bauleistung Sofern in vorgenannten Regelwerken auf weitere Richtlinien, Technische Regeln oder Normen verwiesen wird, gilt sinngemäß jeweils die Version mit dem letzten Ausgabedatum. 8 | uniGlas ®
Technische Regeln 2.4 Toleranzen über normative Anforderungen Vorwort Dieses Kapitel regelt die Toleranzen für Basisgläser, Bearbeitungen und die daraus veredelten Produkten wie ESG, ESG-H, TVG, VSG, VSG aus ESG/TVG und Mehrscheiben-Isolierglas. Die Grundlagen stellen die derzeit gültigen nationalen Normen bzw. EN-Normen dar. Allerdings reichen diese Normen in der Praxis nicht immer aus. Dieses Kapitel beschreibt daher die in den Normen nicht zweifelsfrei oder gar nicht beschriebenen Anwendungen. n Standardtoleranzen Standardtoleranzen sind alle jene Toleranzen, welche im normalen Produktionsablauf sichergestellt werden können. n Sondertoleranzen Sondertoleranzen können mit zusätzlichen Vorkehrungen in der Fertigung realisiert werden und sind im Einzelfall zu vereinbaren. Die für diese Vorkehrungen notwendigen Zusatzaufwendungen sind bei den jeweiligen Toleranzen vermerkt und können gegen Berechnung von Mehrkosten erfüllt werden, wenn diese in den Bestellungen angegeben sind. Diese Toleranzen sind Grundlage der Liefer- und Verkaufsbedingungen Ihres UNIGLAS ® -Gesellschafters in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Wichtiger Hinweis: Änderungen bei den Toleranzen werden sofort aufgenommen und eingearbeitet. Diese können als aktuellste Fassung im Internet eingesehen werden: http://www.uniglas.net 2.4.1 Basisgläser Für die Basisgläser gelten folgende normative Grundlagen, in der Bauregelliste aufgeführte Normen: EN 572 Teil 1 EN 572 Teil 2 EN 572 Teil 3 EN 572 Teil 4 EN 572 Teil 5 EN 572 Teil 6 Basiserzeugnisse aus Kalk-Natron-Glas, Teil 1 - Definition und allgemein physikalische und mechanische Eigenschaften (Teilweise Ersatz für DIN 1249 Teil 10) Glas im Bauwesen Basiserzeugnisse aus Kalk-Natron-Glas Teil 2 - Floatglas (Ersatz für DIN 1249 Teil 3) Basiserzeugnisse aus Kalk-Natron-Glas, Teil 3 - poliertes Drahtglas Basiserzeugnisse aus Kalk-Natron-Glas, Teil 4 - gezogenes Flachglas (Ersatz für DIN 1249 Teil 1) Basiserzeugnisse aus Kalk-Natron-Glas, Teil 5 - Ornamentglas (gemeinsam mit EN 572 Teil 6, der Ersatz für DIN 1249 Teil 4) Basiserzeugnisse aus Kalk-Natron-Glas, Teil 6 - Drahtornamentglas (gemeinsam mit EN 572 Teil 5, Ersatz für DIN 1249 Teil 4) In den zuvor angeführten Normen können die Grenzabmaße der Nenndicken für die unterschiedlichen Glaserzeugnisse herausgelesen werden. Des Weiteren sind darin die Anforderungen an die Qualität sowie die optischen und sichtbaren Fehler der Basisglaserzeugnisse beschrieben. Als Auszug aus der EN 572 Teil 2 Floatglas sind hier die Grenzabmaße der Nenndicken genannt. Für diese Grenzabmaße gibt es keine Unterscheidung zwischen Standard- und Sondertoleranz. 2.4.2 Zuschnitt Ergänzend gilt: EN 572 Generelle Längenabmaße ± 0,2 mm/m Kantenlänge 2.4.2.1 Allgemein Zu berücksichtigen ist der so genannte Schrägbruch! Er ist abhängig von der jeweiligen Glasstärke und der Beschaffenheit des Basisglases (Sprödheit etc.). Dieser ist bei Toleranzangaben zu berücksichtigen, d. h. die Glasabmessungen können sich bei gesäumter Kante um den doppelten Schrägbruchwert ändern. Bei nicht rechtwinkligen Elementen gilt, dass die Tab. 1: Glasdickengrenzabmaße Nenndicke [mm] Glasdicke [mm] Grenzabmaße [mm] 2 ± 0,2 3 ± 0,2 4 ± 0,2 5 ± 0,2 6 ± 0,2 8 ± 0,3 10 ± 0,3 12 ± 0,3 15 ± 0,5 19 ± 1,0 Abb. 2: Überbruch Abb. 3: Unterbruch Sollmaß Sollmaß Tab. 2: Schrägbruchwerte Maximalwert [mm] 2, 3, 4, 5, 6 ± 1,0 8, 10 ± 1,5 12 ± 2,0 15 ± 3,0 19 ± 5,0 / - 3,0 in Tabelle 2a angeführten Toleranzen bei den angegebenen Winkeln anfallen können (ähnlich dem Rückschnitt). Die Geometrie der Elemente bleibt erhalten. uniGlas ® | 9
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